Beherbergung von Fremden |
Aus Vereinfachungsgründen ist keine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen, wenn weniger als vier Zimmer oder weniger als sechs Betten zur Beherbergung von Fremden bereitgehalten werden und keine Hauptmahlzeit gewährt wird.
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Gewerbetreibende und Selbständige Land- und Forstwirtschaft Beherbergung von Fremden |
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