sonstige Bezüge |
Inhalt dieses Dokuments |
| Allgemeines |
| Lohn für mehrere Jahre |
Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt, z.B.:
Ein sonstiger Bezug ist der Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird. Zu den sonstigen Bezügen gehören insbesondere einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden, z.B.:
Wird Arbeitslohn für mehrere Jahre gezahlt, d.h. Jubiläumsgeld, Gehaltsnachzahlungen, ... so ist dies auf der Lohnsteuerkarte gesondert bescheinigt. Die Werte sind auch gesondert in die Anlage N zur Steuererklärung zu übernehmen.
Ab 1990 hat sich die Versteuerung der Einkünfte, die für mehrjährige Tätigkeit zugeflossen sind, geändert. Die Einkünfte werden gedrittelt und die darauf entfallende ESt anschließend verdreifacht. Ab 1999 wird statt gedrittelt und verdreifacht nunmehr gefünftelt und verfünffacht. Dies führt zu einer niedrigeren Steuerentlastung bei höheren Einkünften. Dadurch soll die Progression gemildert werden. Dieser Vorgang wird durch das nachfolgende Beispiel verdeutlicht:
Beispiel: Arbeitslohn für mehrere Jahre (Jubiläum)
Ein Arbeitnehmer hat nach Abzug aller Steuervergünstigungen (Werbungskosten, Sonderausgaben, ...) einen Betrag von 19.500 EUR zu versteuern. Dies ergibt eine ESt in Höhe von 1.680 EUR nach der Splittingtabelle (verheiratet, Zusammenveranlagung). Dieser Steuerzahler erhält Sonderzahlungen (z.B. Jubiläumsgeld) von 4.500 EUR, die als steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn für mehrere Jahre zu erfassen sind.
Da vorstehendes Beispiel bei einem relativ niedrigen zu versteuernden Einkommen angesiedelt ist, ergibt sich auch eine "geringe" Steuerersparnis. Je höher das zu versteuernde Einkommen liegt, desto größer wird im Regelfall die Ersparnis. Das Beispiel vereinfacht die Berechnung extrem. Es wurde hier auf die Darstellung der gesamten Auswirkung verzichtet (z.B. Auswirkung auf die Vorsorgepauschale). Dies gilt auch für das nachfolgende Beispiel. Die Ersparnis ändert sich auch bei Ansatz der ungünstigeren Steuertabelle (= Grundtabelle). Dies verdeutlicht das nachfolgende Beispiel.
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