Tätigkeit

Unter einer Tätigkeit als übungsleiter, Ausbilder oder Erzieher ist beispielsweise zu verstehen:

Die Ausbildung von Tieren (z.B. von Rennpferden oder Diensthunden) fällt nicht unter diese Vorschrift.

zurück zur Übersicht


Arbeitnehmer
          Nichtselbständige Arbeit
            Nebentätigkeit
              Tätigkeit

powered by SteuerThek