Kontoführungskosten |
Das Finanzamt erkennt Kontoführungsgebühren in nachgewiesener Höhe für Gutschrift von Arbeitslohn und auf beruflich veranlaßte überweisungen entfallende Kosten oder pauschale Kosten in Höhe von 15 EUR im Jahr an.
Erstattungen des Arbeitgebers müssen abgezogen werden, soweit sie steuerfrei gezahlt werden.
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