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Ist der Nebenjob versicherungsfrei (s.o.), dann muß der Arbeitgeber (und nur er) pauschale Beiträge zur Kranken- und zur Rentenversicherung abführen. Diese betragen:
Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag entfällt, wenn Sie nicht gesetzlich krankenversichert oder als Ehegatte bzw. Kind eines nicht gesetzlich Krankenversicherten familienversichert sind. Bei Beamten, Selbständigen oder nicht privat kankenversicherten Arbeitnehmern bzw. deren Familienangehörigen brauch demnach keine pauschale Krankenversicherung gezahlt werden. |