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Seit dem 1.4.2003 wurde die geringfügige Beschäftigung wiederum neu geregelt. Die Änderungen im Überblick: - Entgeltgrenze beträgt 400 EUR im Monat
- bisherige 15 Stunden-Regelung entfällt
- Arbeitgeber bezahlt pauschal 25 % Abgaben (12 % Renten-, 11 % Krankenversicherung, 2 % Steuern)
- wenn der Arbeitgeber ein privater Haushalt ist, dann werden nur 12 % Abgaben fällig (je 5 % Renten- und Krankenversicherung sowie 2 % Steuern)
- Neben einer Hauptbeschäftigung ist ein Minijob möglich, ohne daß dieser zusammen mit der Hauptbeschäftigung voll sozialversicherungspflichtig wird
- Gleitzone zwischen 400,01 EUR und 800 EUR: Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung steigt linear von 4 % bis auf den vollen Arbeitnehmeranteil an.
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