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Ein 400 EUR-Job ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Damit ein 400 EUR-Job als solcher angesehen werden kann, darf er bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Werden die Grenzen erfüllt, sind daran bestimmte Vergünstigungen bei der Erhebung der Lohnsteuer und der Sozialversicherung geknüpft. Gegenüber einem regulären (steuer- und sozialversicherungspflichtigen) Arbeitsverhältnis bestehen zumindestens keine (finanziellen) Nachteile: Im ungünstigsten Fall wird der 400 EUR-Job wie ein reguläres Arbeitsverhältnis behandelt. Im günstigsten Falle verdienen Sie die 400 EUR "brutto wie netto". Die Grenzen sind:
Mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet. Dies sind sowohl Beschäftigungen im gewerblichen Bereich wie in Privathaushalten. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigungen kann eine weitere geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden. Alle weiteren werden zusammen mit der Hauptbeschäftigung sozialversicherungspflichtig. |