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Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Gesamtkosten können die Fahrtkosten mit pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die die folgenden Beträge nicht überschreiten dürfen:
Es ist zu beachten, daß diese Pauschalen nur dann zu berücksichtigen sind, wenn die tatsächlichen Kosten absetzbar sind. Dies ist z.B. nicht der Fall, wenn es sich um Fahrten wischen Wohnung und Arbeitsstääte handelt und keine Besonderheiten (Körperbehinderung, ...) vorliegen.
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