SteuerThek | Steuern | Versicherungen | Geld | Behördenwegweiser | Internetfallen | ... FinanzThek |
|
Einen Haushaltsfreibettrag bzw. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.308 EUR erhalten Sie, wenn Sie als Lediger für mindestens ein Kind Kindergeld oder Kinderfriebetrag bekommen und das Kind in Ihrer Wohnung gemeldet ist. Der Haushaltsfreibetrag entspricht der Steuerklasse II. Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, dann wird es dem Elternteil zugeordnet, der das Kindergeld bekommt. Der Haushaltsfreibetrag wird nur dann gewährt, wenn der Alleinerziehende Elternteil nicht in Haushaltsgemeinschaft (also gemeinsames Wirtschaften) mit anderen Personen (z.B. Lebenspartner) lebt. Ausgenommen davon sind Kinder des Alleinerziehenden, die den Wehr- oder Zivildienst leisten.
|