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Unter einer Tätigkeit als übungsleiter, Ausbilder oder Erzieher ist beispielsweise zu verstehen: - die Tätigkeit eines Sporttrainers
- die Tätigkeit eines Chorleiters oder Dirigenten
- die Lehr- und Vortragstätigkeit im Rahmen der allgemeinen Bildung und Ausbildung (z.B. Kurse und Vorträge an Schulen und Volkshochschulen, Mütterberatung, Erste-Hilfe-Kurse, Schwimm-Unterricht) oder der beruflichen Ausbildung und Fortbildung
Die Ausbildung von Tieren (z.B. von Rennpferden oder Diensthunden) fällt nicht unter diese Vorschrift. zurück zur Übersicht
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