SteuerThek |
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Ausgaben für ein hauswirtschaftliches sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis können seit 2002 nicht mehr abgeetzt werden. Es könnte ggf. eine Berücksichtigung der Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung zum Zuge kommen (siehe auch außergewöhnliche Belastung).
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