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Die zusätzliche EigenvorsorgeDie gesetzliche Rente und die Beamtenversorgung werden in Zukunft etwas langsamer steigen als heute. Wer zusätzlich etwas für seine Altersversorgung tun will, wird deshalb vom Staat umfassend gefördert. Die zusätzliche Altersvorsorge ist das Herzstück der Reform und das zweite Standbein unserer modernen Alterssicherung. Niemand wird zur zusätzlichen Altersvorsorge gezwungen. Wer sich jedoch dazu entschließt, wird durch Steuererleichterungen und Zulagen gefördert. Welche Anlagen werden gefördert?Grundsätzlich werden Anlageformen gefördert, die im Alter durch lebenslange Zahlungen die staatliche Rente ergänzen.Mit Beginn der staatlichen Förderung 2002 werden von privaten Trägern wie Banken, Investmentgesellschaften und Versicherungen zahlreiche Anlageformen angeboten. Das können Rentenversicherungen oder Fonds- und Banksparpläne sein, die mit Auszahlungsplänen bis 85 Jahre und Absicherungen für das hohe Alter ab 85 Jahre (die so genannte Restverrentungspflicht) verbunden sind. Auch bereits bestehende Verträge zählen unter bestimmten Voraussetzungen dazu. Prinzipiell gilt: Jeder entscheidet selbst, welche Form der zusätzlichen Altersvorsorge die individuell passende ist. Der Staat fördert den gewählten Vertrag, solange die Sicherheitskriterien erfüllt sind. Beiträge für die zusätzliche Altersvorsorge sind steuerfrei.Beiträge für die zusätzliche Altersvorsorge können bei der Steuer als Sonderausgaben abgezogen werden. Zusätzlich bleiben in der Ansparphase Zinsen und Erträge steuerfrei. Als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden können unabhängig vom individuellen Einkommen folgende Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeiträge + Zulage):
Ab 2008 können im Rahmen der Einkommensteuererklärung bis zu 2100 Euro jährlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Die Differenz wird dann bei der Steuer erstattet. Darüber hinaus gilt: In der Ansparphase müssen weder für die Sparbeträge noch für Zinsen und Erträge Steuern gezahlt werden. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Vorteil, der die Gewinne noch einmal erhöht. Einen kleinen Teil muss jeder tragen.Der Eigenbeitrag wird ermittelt aus 4% des maßgeblichen Einkommens abzüglich der Zulagen. Ist die Zulage höher als der eigene Aufwand, muss ein bestimmter Mindesteigenbeitrag geleistet werden, um die volle Förderung zu erhalten. Von 2002 bis 2004 müssen Alleinstehende ohne Kinder jährlich mindestens 45 Euro aus eigenen Mitteln aufwenden, um die volle Zulage zu erhalten. Mit einem Kind müssen mindestens 38 Euro und mit zwei oder mehr Kindern mindestens 30 Euro angespart werden. Ab 2005 steigen diese Mindesteigenbeiträge auf 90 Euro für Alleinstehende, mit einem Kind auf 75 Euro und mit zwei oder mehr Kindern auf 60 Euro jährlich. Ein Beispiel dazu:
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