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Wer bei der Eigenvorsorge gefördert wirdGefördert werden alle Personen, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Empfänger von Besoldung oder Amtsbezügen sind, also:
Auch nichterwerbstätige Ehepartner werden gefördert. Ein Vorteil für Mütter!Ist eine Ehefrau (oder ein Ehemann) nicht erwerbstätig und nicht sozialversicherungspflichtig, kann sie trotzdem eigenständig für das Alter vorsorgen. Die Frau muss lediglich einen Vertrag zur Altersvorsorge auf ihren eigenen Namen abschließen. Zahlt ihr förderfähiger Ehepartner seine Eigenbeiträge, dann erhält auch sie die Zulage von 154 Euro jährlich. Die Ausnahme: Hat die Frau Kinder unter drei Jahren, erwirbt sie in dieser Zeit automatisch eigene Rentenansprüche. Um die volle Förderung zu erhalten, muss sie dann einen kleinen Mindesteigenbeitrag leisten. Ist die gesetzliche dreijährige Kindererziehungszeit vorbei, muss sie keinen Beitrag mehr leisten. Wenn nicht anders vereinbart, fließt die Kinderzulage automatisch auf das Konto der Ehefrau. Nicht gefördert werden:
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