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Der Startschuss für die Förderung ist am 1. Januar 2002 gefallen.ü> Wer ab 2002 1%, ab 2004 2%, ab 2006 3% und schließlich ab 2008 4% seines Einkommens (=sozialversicherungspflichtiges Einkommen bzw. Besoldung des Vorjahres) für die zusätzliche Eigenvorsorge aufwendet, erhält den maximalen Fördersatz: Für Alleinstehende gibt es folgende Grundzulage:
Bei Ehepaaren erhalten beide je eine Grundzulage, wenn sie jeweils einen eigenen Vertrag zur zusätzlichen Altersvorsorge abschließen. Dies gilt auch, wenn nur ein Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört. Hinzu kommen für jedes Kind noch einmal gesonderte Zulagen:
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