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Aufwendungen für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz sind (vorweggenommene) Werbungskosten. Dazu zählen z.B. folgende Kosten:
Es ist nicht erforderlich, daß die Bewerbung erfolgreich war. Aufwendungen, die mit einem konkreten Dienstverhältnis nicht im Zusammenhang stehen, sind keine Werbungskosten, z.B.:
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