SteuerThek |
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SaisonkennzeichenBei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Kfz-Steuer tageweise berechnet. Zu entrichten ist die Steuer ebenfalls im Voraus. KurzzeitkennzeichenKurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung, z.B. für eine Überführungsfahrt, sind höchstens fünf Tage gültig. Die drei untereinander stehenden Zahlen im gelben Feld auf dem Kennzeichen geben das Ablaufdatum an (von oben: Tag/Monat/Jahr). Diese Kennzeichen unterliegen nicht der Kfz-Steuer. AusfuhrkennzeichenFahrzeuge, die aus dem Inland endgültig ausgeführt werden sollen und hierzu ein besonderes Kennzeichen (Ausfuhrkennzeichen) erhalten, sind für die Dauer von bis zu drei Monaten von der Steuer befreit. Dies gilt nicht, sofern das Ausfuhrkennzeichen länger gültig ist oder ein weiteres erteilt wird. Die drei untereinander stehenden Zahlen im roten Feld geben das Ablaufdatum an (von oben: Tag/Monat/Jahr). Bei längerer Fahrzeugbenutzung im Inland wird die Steuer ggf. ab der Kennzeichenzuteilung nacherhoben. OldtimerkennzeichenKfz-Steuer für Oldtimerkennzeichen rotes KennzeichenKfz-Steuer für rote Kennzeichen |