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Für zulassungspflichtige Motorräder werden jährlich je angefangenen 25 ccm Hubraum 1,84 EUR Kfz-Steuer berechnet. Motorräder werden derzeit nicht nach ihrer Schadstoffemission besteuert. Der Steuersatz von 1,84 EUR je 25 ccm ist seit 1955 unverändert. |